Die neue Superabschreibung 2025: Investitionsbooster für Unternehmen
- ernaigaer
- 14. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Deutschland bekommt einen steuerlichen "Booster": Nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hatte, hat auch der Bundesrat das Investitionssofortprogramm ("Wachstumsbooster") verabschiedet. Damit steht fest: Die Superabschreibung kommt und gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2025.
Mit diesem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung gezielt Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland fördern. Gerade vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen sollen Unternehmen durch spürbare steuerliche Anreize motiviert werden, Investitionen nicht länger aufzuschieben.
Das steckt hinter dem Wachstumsbooster
Herzstück des Pakets ist die Einführung einer degressiven Superabschreibung. Diese ermöglicht es Unternehmen, ihre Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge – im Anschaffungsjahr mit 30 % steuerlich abzuschreiben. Der Förderzeitraum gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Ein Rechenbeispiel: Wird eine Maschine für 100.000 Euro angeschafft, lassen sich im ersten Jahr 30.000 Euro direkt abschreiben. Das senkt unmittelbar die Steuerlast und verbessert die Liquidität – ein wertvoller finanzieller Spielraum für weitere Investitionen.
Besonders attraktiv: Die Superabschreibung für Elektrofahrzeuge
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Förderung der Elektromobilität. Für rein elektrische Firmenfahrzeuge beträgt die Abschreibung im Anschaffungsjahr sogar satte 75 %. Ergänzend wird die Preisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenregelung auf 100.000 Euro angehoben. Das schafft für Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz, den eigenen Fuhrpark auf E-Mobilität umzustellen.
Weitere steuerliche Erleichterungen im Überblick
Neben der Superabschreibung umfasst das Gesetz weitere wichtige Steuererleichterungen:
Erweiterte Forschungsförderung: Die steuerliche Forschungszulage wird deutlich erhöht, um Innovationen in Unternehmen weiter zu unterstützen.
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028: Bis zum Jahr 2032 soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften schrittweise auf 10 % reduziert werden.
Verbesserte Verlustverrechnung: Unternehmen können Verluste künftig flexibler vor- und zurücktragen.
Welche Chancen bietet das für Ihr Unternehmen?
Ob kleiner Handwerksbetrieb oder mittelständisches Logistikunternehmen – die neuen Regelungen bieten Unternehmen aller Größenordnungen handfeste steuerliche Vorteile. Wer zwischen 2025 und 2027 in Maschinen, Produktionsanlagen oder in den Ausbau der eigenen Fahrzeugflotte investiert, profitiert direkt durch eine reduzierte Steuerlast.
Unternehmen, die ihre Investitionen frühzeitig planen, sichern sich somit nicht nur steuerliche Entlastungen, sondern stärken auch ihre Wettbewerbsfähigkeit im Transformationsprozess.
Gerade für kleinere Betriebe bietet sich gleich doppelte Gestaltungsmöglichkeiten: Durch die mögliche Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Superabschreibung können mit der Anschaffung geeigneter Wirtschaftsgüter 50 Prozent der Anschaffungskosten über den IAB vorab abgesetzt werden und dann zusätzlich die verbleibenden Anschaffungskosten mittels hoher degressiver AfA in kürzester Zeit steuerlich geltend gemacht werden.
So unterstützt die Stilling GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Damit Sie die Vorteile der Superabschreibung und der weiteren Maßnahmen voll ausschöpfen können, ist eine durchdachte steuerliche Planung unerlässlich. Die Stilling GmbH Steuerberatungsgesellschaft begleitet Sie dabei umfassend:
Prüfung Ihrer geplanten Investitionen auf Förderfähigkeit
Entwicklung steueroptimaler Investitionsstrategien
Modellierung der Abschreibungseffekte auf Ihre Steuerlast
Beratung zur Integration der Investitionen in Ihre Gesamtstrategie
Begleitung bei der Dokumentation gegenüber den Finanzbehörden
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Superabschreibung, sondern auch bei der optimalen Nutzung der Forschungszulage, der verbesserten Verlustverrechnung und der künftigen Körperschaftsteuer-Senkung.
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